Die Diagnose ergibt sich aus den aktuellen psychischen Beschwerden und
Verhaltensänderungen, die Betroffene beschreiben. Schon in dieser Phase
hat es sich als hilfreich erwiesen, mit ihrer Zustimmung Angehörige
oder Freunde mit einzubeziehen. Durch diese zusätzliche Information
kann der bisherige Verlauf besser abgeschätzt werden, sowie auch Stimmungsschwankungen,
die ihnen selbst vielleicht als „normal“ erscheinen, jedoch der Umwelt
auffallen. Dies ist wichtig, denn oft unterscheiden sich erlebtes und
beobachtetes Verhalten voneinander.
Ihr Therapeut kann mit Ihnen den Krankheitsverlauf mit Hilfe eines sog.
„life charts“ aufzeichnen. Hier werden die Stimmungsschwankungen
in Verbindung mit besonderen Lebensereignissen, Medikamentenwechsel usw.
(auf Papier oder im PC) eingetragen. Dies lässt wichtige Rückschlüsse
auf die richtige Diagnose, Behandlung, Prognose usw. zu.
Eine körperliche Untersuchung (Blutanalyse, Computertomographie etc.) wird integriert, um eine organische Ursache wie etwa eine Fehlfunktion
der Schilddrüse auszuschließen. Die Diagnose einer bipolaren
Erkrankung ist eine „klinische Diagnose“, d. h., es existiert
kein Laborwert, der Auskunft über das (fehlende) Vorhandensein der
Erkrankung geben könnte.
Die Diagnose wird dann anhand von sog. Diagnostischen Kriterien gestellt.
In Deutschland wird die „Internationale Klassifikation psychischer
Störungen“ in ihrer zehnten Version (ICD-10) verwendet. Die folgende
Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, anhand welcher Kriterien die
einzelnen Phasen diagnostiziert werden.
Leider wird die Diagnose einer bipolaren Erkrankung heute immer noch viel
zu spät gestellt. Das bedeutet auch, dass eine wirkungsvolle Behandlung
erst verspätet einsetzen kann. Durchschnittlich vergehen heute zehn
Jahre zwischen dem Auftreten der ersten Krankheitsepisode und der richtigen
Diagnose. Man schätzt, dass die Hälfte der Betroffenen sogar
überhaupt niemals aufgrund einer korrekten Diagnose behandelt wird.
Episodentyp: Manische Episode
A. Eine ausgeprägte Periode abnormer und ständiger gehobener, überschwänglicher oder gereizter Stimmung, die über eine Woche dauert.
B. Während der Periode der Stimmungsstörung halten drei (oder mehr) der folgenden Symptome bis zu einem bedeutsamen Grad beharrlich an:
C. Die Symptome treffen nicht zusammen mit den Kriterien einer gemischten Episode.
D. Die Stimmungsstörung ist hinlänglich schwer, um eine ausgeprägte Beeinträchtigung in beruflichen Aufgabengebieten oder unübliche soziale Aktivitäten oder Beziehungen mit anderen zu bewirken oder einen Krankenhausaufenthalt zu erfordern. Damit soll verhindert werden, das der Betroffene sich selbst oder andere schädigt.
E. Die Symptome sind nicht durch direkte physiologische Effekte einer Substanz (z. B. Drogenmissbrauch, Medikamente oder andere Behandlungen) oder eine generelle medizinische Verfassung (z. B. Überfunktion der Schilddrüse) verursacht.
A. Eine ausgeprägte Periode ständig gehobener, überschwänglicher
oder gereizter Stimmung, durchaus vier Tage dauernd, die eindeutig
verschieden von der üblichen nichtdepressiven Stimmung ist.
B. Während der Phase der Stimmungsstörung sind drei (oder mehr)
der folgenden Symptome (vier, wenn die Stimmung nur gereizt ist) bis zu
einem gewissen Grad ständig vorhanden:
C. Die Episode wird begleitet von einem eindeutigen Wechsel der Wirkungsweise,
die für die Person uncharakteristisch ist, solange sie ohne Symptome
ist.
D. Die Stimmungsstörung und der Wechsel des Auftretens werden durch
andere beobachtet.
E. Die Episode ist nicht schwer genug, um eine ausgeprägte Beeinträchtigung
in sozialen oder beruflichen Aufgabenbereichen zu verursachen oder einen
Krankenhausaufenthalt zu erfordern und es gibt keine psychotischen Merkmale.
F. Die Symptome sind nicht durch direkte physiologische Effekte einer
Substanz (z. B. Drogenmissbrauch, Medikamente oder andere Behandlungen)
oder eine generelle medizinische Verfassung (z. B. Überfunktion der
Schilddrüse) verursacht.
A. Fünf (oder mehr) der folgenden Symptome sind während derselben zwei-Wochen-Periode vorhanden und bedeuten einen Wechsel von früheren Tätigkeiten.
B. Die Symptome treffen nicht mit den Kriterien für eine
gemischte Phase zusammen.
C. Die Symptome verursachen klinisch bedeutsame Schmerzen oder eine Beeinträchtigung
in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Aufgabengebieten.
D. Die Symptome beruhen nicht auf einem direkten physiologischen Effekt
einer Substanz (z. B. einem Drogenmissbrauch, einer Medikation) oder einer
generellen medizinischen Verfassung (z. B. Überfunktion der Schilddrüse).
E. Die Symptome werden hervorgerufen durch Trauerfälle, z. B. dem
Verlust einer geliebten Person. Die Symptome dauern länger als zwei
Monate oder sind durch eine ausgeprägte funktionale Beeinträchtigung
gekennzeichnet; krankhafte Beschäftigung mit Wertlosigkeit, Suizidgedanken,
psychotischen Symptomen oder psychomotorischer Verlangsamung.
