Bei den Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte
handelt es sich um Einrichtungen der längerfristig angelegten stationären
und teilstationären Rehabilitation mit einem spezifischen therapeutischen
Setting. RPK-Maßnahmen vereinen medizinische, medizinisch-berufliche
und berufliche Inhalte. Rehabilitationseinrichtungen für psychisch
Kranke umfassen medizinisch-psychiatrische
Therapie, berufliche Vorbereitungs- und Trainingseinheiten sowie soziotherapeutische
Maßnahmen unter einem Dach. Der Schwerpunkt liegt bei fachärztlich
verantworteten, stabilisierenden, trainierenden und damit auch die Berufsförderung
vorbereitenden Maßnahmen sowie bei psychosozialer Betreuung einschließlich
Rehabilitationsberatung.
RPK-Maßnahmen sind insbesondere bei jüngeren Menschen mit Psychosen
oder Bipolaren Störungen indiziert, deren Erkrankung zu einer dauerhaften
Behinderung zu führen droht und die bereits mehrfache längere
psychiatrische Krankenhausaufenthalte hinter sich haben. Sie haben oft
krankheitsbedingt noch keine Ausbildung absolviert und den Ablösungsprozess
vom Elternhaus noch nicht vollzogen bzw. noch keine tragfähigen sozialen
Beziehungen aufbauen können.
